Ihr Flugzeug ist gestartet. Sie saßen nicht drin.
Die Flughafensteuern, die Sie gezahlt haben, gehören weiterhin Ihnen.
Prüfen Sie Ihren Flug kostenlos. Wenn wir Ihren Antrag bearbeiten können, kostet unser Service nur 2,99 €.
Das ist keine Forderung wegen Verspätung oder Annullierung
Darum geht es hier nicht
Die Fluggesellschaft hat Ihren Flug annulliert, um Stunden verspätet oder Ihnen die Beförderung verweigert. Das ist die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung 261, und darauf sind andere Unternehmen spezialisiert. Wir gehören nicht dazu.
Darum geht es hier
Der Flug ist genau wie geplant gestartet. Sie waren nur nicht an Bord. Dafür schuldet Ihnen niemand eine Entschädigung — aber die Flughafenentgelte in Ihrem Ticket wurden nie in Anspruch genommen, und das ist eine ganz andere Sache.
Ihr Ticket besteht aus zwei verschiedenen Dingen
Was die Fluggesellschaft dafür berechnet, Sie zu befördern. Das gehört ihr, und bei einem eingeschränkten Tarif behält sie es, ob Sie fliegen oder nicht.
Was die Fluggesellschaft im Namen des Flughafens und des Staates einzieht: Abfertigung, Sicherheit, Nutzung des Terminals. Hier ist sie nur Einzugsstelle — sie leitet dieses Geld weiter, und zwar nur, wenn ein Passagier den Flughafen tatsächlich nutzt.
Sie waren nie am Flughafen. Diese Entgelte sind in Ihrem Namen nie angefallen. In den meisten Ländern darf die Fluggesellschaft sie nicht behalten — sie erstattet sie aber nur, wenn jemand danach fragt.
Fast niemand fragt danach. Genau deshalb gibt es diesen Dienst.
„Aber mein Ticket war nicht erstattungsfähig"
Nicht erstattungsfähig bezieht sich auf den Flugpreis. Das ist die Antwort der Fluggesellschaft auf die Frage „bekomme ich das Geld für den Sitzplatz zurück?" — und die lautet meist nein.
Die Steuern sind nicht der Flugpreis. Sie wechseln nicht den Eigentümer, nur weil Ihr Tarif eingeschränkt war. Ein nicht erstattungsfähiges Ticket und erstattungsfähige Flughafenentgelte stehen in derselben Buchung nebeneinander, und Fluggesellschaften geben sich selten Mühe, diesen Unterschied zu erklären.
Warum Sie nicht geflogen sind, spielt keine Rolle
Sie müssen nichts belegen, kein ärztliches Attest vorlegen und sich nicht rechtfertigen. Die Entgelte sind erstattungsfähig, weil der Flughafen nicht genutzt wurde — nicht wegen des Grundes dahinter.
- Sie haben verschlafen oder den Flug verpasst
- Ihre Pläne haben sich geändert
- Sie waren krank
- Sie haben die Buchung selbst storniert
- Sie haben einen Anschluss verpasst
- Sie haben sich einfach anders entschieden
So funktioniert es
Kostenlos prüfen
Nennen Sie uns Fluggesellschaft, Datum und Strecke. Wir sehen in der veröffentlichten Richtlinie der Fluggesellschaft nach und sagen Ihnen, ob sich ein Antrag lohnt.
Wir sagen Ihnen, woran Sie sind
Wenn wir den Antrag nicht bearbeiten können oder die Gebühr der Fluggesellschaft höher wäre als die Erstattung, sagen wir das — und Sie zahlen nichts.
Wir bearbeiten den Antrag für 2,99 €
Nur wenn wir Ihren Fall annehmen. Die Fluggesellschaft erstattet Ihnen direkt, und wir behalten keinen Prozentsatz ein.