Im Jahr 2025 hat die Kontroverse zwischen der AENA und Ryanair erneut für Schlagzeilen gesorgt. Die irische Fluggesellschaft kritisiert die Erhöhung der Flughafengebühren in Spanien und droht mit einer Reduzierung der Strecken. Aber,hat dies Auswirkungen auf Ihr Recht, Gebühren für einen nicht genutzten Flug zurückzufordern?Ganz und gar nicht.
Was ist geschehen?
AENA, der spanische Flughafenbetreiber, schlug eine durchschnittliche Erhöhung von einigen Cent pro Passagier vor und begründete dies mit den Betriebskosten und Verbesserungen der Nachhaltigkeit. Ryanair reagierte daraufhin mit der Ankündigung von Frequenzkürzungen an mehreren Flughäfen.
Der Standpunkt der AENA
Die AENA rechtfertigt die Erhöhung der Flughafengebühren mit mehreren Gründen:
- Investitionen in die Infrastruktur:Modernisierung von Terminals, Start- und Landebahnen und Sicherheitssystemen
- Nachhaltigkeit:Anpassung an europäische Umweltvorschriften
- Inflation:Preisaktualisierung nach Jahren ohne nennenswerte Erhöhungen
- Verbesserung der Dienstleistungen:Kostenloses Wifi, Ruhezonen, Digitalisierung
Nach Angaben der AENA beträgt die durchschnittliche Erhöhung nur wenige Cent pro Fluggast, was sich nicht wesentlich auf den endgültigen Ticketpreis auswirken dürfte.
Die Antwort von Ryanair
Ryanair macht seinerseits geltend, dass:
- Spanien hat bereits Flughafengebühren, die über dem europäischen Durchschnitt liegen
- Jeder Anstieg beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Reiseziel.
- Die Androhung von Streckenkürzungen ist eine gängige Lobbystrategie.
- Sie ist bestrebt, ihre Gewinnspannen aufrechtzuerhalten, indem sie die Kosten so gering wie möglich hält.
Diese Art von Konfrontation ist nicht neu. Ryanair hat ähnliche Streitigkeiten mit Flughafenbetreibern in mehreren europäischen Ländern.
📌 Historischer Kontext
Ryanair hat seit 2010 mehrfach damit gedroht, Strecken in Spanien zu streichen. In einigen Fällen kam Ryanair dem teilweise nach, in anderen nicht. Das ist Teil seiner Verhandlungsstrategie.
Was es für Sie bedeutet
Hinter dem Medienrummel verbirgt sich die Realität:diese Gebühren gelten nur, wenn der Passagier fliegt. Weder die AENA noch eine Fluggesellschaft kann das Geld behalten, wenn Sie nicht geflogen sind.
Ihr Recht ändert sich nicht
Der Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten Gebühren besteht unabhängig davon:
- Verhandlungen zwischen der AENA und den Fluggesellschaften
- Erhöhungen oder Ermäßigungen der Flughafenentgelte
- Handelsstreitigkeiten oder Drohungen mit Streckenkürzungen
- Die Preispolitik der einzelnen Fluggesellschaften
Wenn Sie nicht geflogen sind, sind die Gebühren nicht angefallen. Punktum. Es spielt keine Rolle, wer sie festgelegt hat oder wie hoch sie sind.
Was der Konflikt NICHT betrifft
- Der erzielbare Betrag:Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der bereits gezahlten Beträge und nicht auf der Grundlage künftiger Tarife.
- Das Beschwerdeverfahren:Bleibt gleich
- Fristen:Keine Veränderung aufgrund von Handelsstreitigkeiten
- Ihre gesetzlichen Rechte:Sie sind durch europäische Vorschriften geschützt
Wie man sich in diesem Zusammenhang beschwert
Das Verfahren ist genau dasselbe wie vor dem Konflikt:
1. Überprüfen Sie Ihren Ausweis
Überprüfen Sie, ob der Flug im System der Fluggesellschaft als "no show" oder "unbenutzt" aufgeführt ist.
2. Sube tu billete a TaxBackAir.com
Das System prüft automatisch, welche Gebühren erhoben wurden und welche nicht.
3. Wir überprüfen den Fall
Wir prüfen, ob die Forderung realisierbar ist, und berechnen den erzielbaren Betrag.
4. Wir reichen den Antrag ein
Der Antrag wird formell bei der betreffenden Fluggesellschaft eingereicht.
5. Wir informieren Sie über das Ergebnis
Wenn Ryanair (oder eine andere Fluggesellschaft) eine hohe Gebühr erhebt, die die Erstattung verringert, werden wir Sie warnen, bevor Sie fortfahren. Es liegt an Ihnen zu entscheiden, ob Sie fortfahren möchten oder nicht.
Die zugrunde liegende Debatte: Sind die Gebühren in Spanien hoch?
Um den Konflikt zu kontextualisieren, ist es sinnvoll, die spanischen Flughafengebühren mit denen anderer europäischer Länder zu vergleichen:
Ungefährer Vergleich (kurzer Inlandsflug)
- Spanien (AENA):8-12 € pro Passagier
- Deutschland:7-13 €
- Frankreich:10-15 €
- Vereinigtes Königreich:13-26 € (einschließlich APD)
- Italien:6-10 €
- Portugal:7-11 €
Spanien liegt im europäischen Durchschnitt. Es ist weder das teuerste noch das billigste Land. Die Wahrnehmung von Ryanair ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass das Unternehmen hauptsächlich auf sekundären Flughäfen in anderen Ländern operiert, wo die Gebühren in der Regel niedriger sind.
Was passiert, wenn Ryanair Flüge streicht?
Sollte Ryanair seine Drohung wahr machen und Frequenzen oder Strecken reduzieren, könnte dies Auswirkungen haben:
- Verfügbarkeit von Flügen auf bestimmten Strecken
- Wettbewerb (weniger Angebot kann die Preise erhöhen)
- Anbindung an Regionalflughäfen
Ihr Recht, Gebühren für bereits gekaufte und nicht in Anspruch genommene Flüge zu verlangen, wird dadurch jedoch NICHT beeinträchtigt.
Wenn Ihr zukünftiger Flug aufgrund von Kürzungen gestrichen wird
In diesem Fall muss die Fluggesellschaft Ihnen ein Angebot machen:
- Vollständige Rückerstattung (einschließlich Gebühren)
- Alternativer Transport
- Finanzieller Ausgleich gemäß der Verordnung 261/2004
Sie müssten keine gesonderten Gebühren beantragen, da die Erstattung in voller Höhe erfolgen würde.
💡 Erinnern Sie sich:Bei Stornierung durch die Fluggesellschaft haben Sie automatisch Anspruch auf eine vollständige Erstattung. Bei Nichterscheinen haben Sie nur Anspruch auf die Erstattung der Gebühren.
Blick in die Zukunft
Solche Streitigkeiten zwischen Billigfluglinien und Flughafenbetreibern kommen in ganz Europa immer wieder vor. Sie werden in der Regel durch Verhandlungen und Teilvereinbarungen beigelegt.
Höchstwahrscheinlich
- AENA und Ryanair müssen eine Einigung oder einen Kompromiss erzielen
- Es wird geringfügige Anpassungen der Gebühren oder Mengenrabatte geben.
- Die tatsächliche Auswirkung auf den Fahrgast wird minimal sein
- Ryanair wird die meisten seiner rentablen Strecken behalten.
Was sich NICHT ändern wird
Ihr Recht auf Rückerstattung nicht genutzter Ticketgebühren bleibt unabhängig vom Ergebnis dieser Verhandlungen bestehen.